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Informationsseite Basel II / MaK

Das Wichtigste im Überblick

Als Kreditnehmer ist auch Ihr Unternehmen von den Neuregelungen
im Kreditwesen betroffen. Die zum 30. Juni 2004 umgesetzten Mindestanforderungen an das Kreditwesen (MaK) und die Bestimmungen rund um Basel II erstrecken sich auf folgende Bereiche:

:: Beantragung von Neukrediten
:: Verlängerung bereits bestehender Kreditvereinbarungen
:: Zwischenfinanzierungen
:: Erhöhung von Kreditlinien
:: Absicherung von Bürgschaften

Wir erkennen und analysieren Ihre Situation und zeigen Wege auf, diese Änderungen als Chance wahrzunehmen. Wir helfen Ihnen den neuen Anforderungen gerecht zu werden und unterstützen Sie auch persönlich bei Bankterminen. co-operative macht Ihr Unternehmen „zukunftsfit“!

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